E-Auto-Förderung: Bafa schließt Informationslücke

Neufahrzeuge wie der ID.3 von VW werden mit bis zu 9000 Euro Zuschuss gefördert.

Das Bafa schließt eine Informationslücke im Antragsverfahren für den Umweltbonus. E-Auto-Käufer können den Stand ihrer Zuschussanträge jetzt online verfolgen.

Die Zahl verkaufter Elektroautos und Plug-in-Hybride ist seit Sommer 2020 sprunghaft gestiegen. Gleiches gilt für die Nachfrage nach dem staatlichen Zuschuss. Der Boom führt beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nahezu jeden Monat zu neuen Rekord-Zahlen. Das hat Folgen für die Bearbeitungsdauer der Anträge, die nur auf elektronischem Weg gestellt werden können. Im Schnitt gehen Gutschriften von bis zu 6000 Euro nach acht Wochen auf dem Konto des Autokäufers ein.

Status jetzt verfolgbar

Nach dem Absenden des Antrags bestand bisher eine Informationslücke. Für unsichere oder ungeduldige Autokäufer gab es keine einfache Möglichkeit den Bearbeitungsstand ihres Antrags zu erfahren. Das hat das Bafa nun geändert. Es stellt „ab sofort eine elektronische Statusabfrage für Anträge zum Umweltbonus zur Verfügung“, teilte die Behörde am 20. September 2021 auf ihrem Internetportal mit.  

Für die Abfrage müssten lediglich die Vorgangsnummer und die Postleitzahl des Wohnsitzes angegeben werden. Anschließend erscheinen alle laufenden Anträge für den Umweltbonus. Auch bereits bestandskräftige Entscheidungen seien noch 90 Tage lang über die Statusabfrage einzusehen, teilt die Behörde mit.

Bafa reagiert auf Kritik

Das Bafa reagiert damit auf vielfach im Netz geäußerte Kritik an kaum vorhandenen Kommunikationsmöglichkeiten für Antragsteller. Die Hauptkritikpunkte: Telefonisch sei ein Mitarbeiter nur nach geduldigem Ausharren in einer Warteschleife zu sprechen. Antworten auf E-Mail-Anfragen kommen erst nach Wochen. Dafür führt die Behörde die gestiegene Beliebtheit des staatlichen Förderprogramms ins Feld. Sie bittet um Verständnis und versichert: „Sollten wir Fragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen.“

Rechnung unbedingt prüfen

Auf eines sollten Antragsteller inzwischen unbedingt achten: Der Preis des neuen E-Autos muss mit dem in der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ der Bafa exakt übereinstimmen. Tut er das nicht, droht die Ablehnung. Die frühere Praxis, eine korrigierte Rechnung nachzureichen, ist seit 1. Juni 2021 passé. „Ihr Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen“, schreibt die Bafa deutlich hervorgehoben zum Einstieg in das Thema Elektromobilität auf ihrem Portal.

Die maximale E-Auto-Förderung besteht (bis Ende 2025) aus drei Komponenten: 3000 Euro Herstelleranteil, 3000 Euro staatlicher Umweltbonus und 3000 Euro staatliche Innovationsprämie.

Weitere Informationen

Hier geht’s zur Info-Seite der Bafa.

Hier geht’s zur Statusabfrage.

Feedback gerne an den Autor.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert