Der Bund fährt die E-Auto-Förderung zurück

Die Bundesregierung ändert zum Jahreswechsel 2022/23 die Regeln für Zuschüsse zum Kauf von Elektroautos. Die wichtigste Änderung: Gefördert werden nur noch Fahrzeuge mit Batterieantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV). So genannte Plugin-Hybride (PHEV) fallen dem von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angesetzten Rotstift zum Opfer. Sie erhalten schon von 2023 an keinen Umweltbonus mehr.

Damit aber nicht genug. Die Bundesregierung schränkt den Personenkreis, der einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen kann, vom 1. September 2023 an auf Privatpersonen ein. Außerdem sinkt der Bundesanteil am Umweltbonus bereits ab 1. Januar 2023 pro Fahrzeug auf maximal 4500 Euro (bisher 6000 Euro). Ab 2024 schießt der Staat nur noch 3000 Euro zum Kauf zu. Und das Auto darf dann nicht mehr als 45.000 Euro kosten (Nettolistenpreis).

„Wenn Subvention, dann bitte sinnvoll“

Der Vorstand von Electrify-BW, der Subventionen gegenüber generell eine kritisch-ablehnende Haltung einnimmt, bezeichnet die angekündigten Änderungen beim Umweltbonus als Schritt in die richtige Richtung. „Wenn subventioniert wird, dann bitte sinnvoll“, sagt der Vorsitzende Andreas Hohn. Dass die Plugin-Hybride aus der Förderung gestrichen und die Zuschüsse insgesamt zurückgefahren werden, sei überfällig. Man müsse „wegkommen von dem durch die Subvention vermittelten Eindruck, Elektroautos seien nur durch Fördergelder konkurrenzfähig“, so Hohn. Der Vorstand von Electrify-BW hofft, dass durch das Senken des Limits schneller kleinere und günstigere BEV auf den Markt kommen, bevor der sogenannte Umweltbonus ausläuft.

3,4 Milliarden Euro im Umweltbonus-Fördertopf

Der vom Bund für die Auszahlung insgesamt bereitgestellte Betrag wird von 2023 an gedeckelt. Spätestens zum Jahresende 2025 läuft der Umweltbonus laut Koalitionsvertrag ohnehin aus. Wenn der Fördertopf leer ist, schon früher. Wie viel Geld zur Verfügung steht, ist inzwischen offiziell bekannt. Insgesamt schüttet der Bund noch maximal 3,4 Milliarden Euro aus. 2,1 Milliarden stehen im kommenden Jahr zur Verfügung. 1,3 Milliarden sind es im Jahr 2024.

Die Automobilhersteller, die seit der 2020 erfolgten Aufstockung der Innovationsprämie auf maximal 6000 Euro noch einmal 50 Prozent der Förderung als Umweltbonus vom Kaufpreis abziehen, haben sich noch nicht geäußert, ob sie an dieser Praxis festhalten wollen. Das Ministerium sei mit den Herstellern „im Austausch“ heißt es dazu ein einer Mitteilung. Für die Änderung der Richtlinien fehlt der Bundesregierung derzeit auch noch das Okay aus Brüssel.

Käufer bangen um Zuschüsse

Mit dem Gesamtbetrag könnten, grob geschätzt, in den nächsten beiden Jahren noch rund 700.000 Elektroautos in den Genuss einer staatlichen Anschaffungsprämie kommen. Das ist eine Zahl, die angesichts des aktuellen Fertigungstempos bei Elektroautos, für die Hersteller eine große Herausforderung darstellt. Denn Tausende Neuwagenbesteller bangen deshalb aktuell um die in ihre Finanzierung einkalkulierten Zuschüsse. Lieferzeiten von mehr als zwölf Monaten sind bei den Autoherstellern an der Tagesordnung. Kunden erhalten außerdem nur unverbindliche Informationen zu Lieferterminen.

Verantwortlich für den Rückstand seien in erster Linie Nachwirkungen der Coronakrise und Folgen des Kriegs in der Ukraine, heißt es zur Begründung. PHEV-Besteller, deren Fahrzeug im Rückstand ist, könnten im schlechtesten Fall bei der Förderung sogar leer ausgehen. Das Wirtschaftsministerium hält dennoch am bisher schon praktizierten Prinzip fest, dass die Zulassung erfolgt sein muss, um beim BAFA einen Antrag auf Auszahlung stellen zu können.

Ob nach Jahresbeginn 2024 für einen Brennstoffzellen-Pkw eine Förderung ausbezahlt wird, erscheint angesichts der neu gezogenen Fördergrenzen allerdings mehr als fraglich. Aktuell entfällt der Zuschuss bei BEV und FCEV, deren Nettolistenpreis 60.000 Euro übersteigt, zum Jahreswechsel 2023/24 sinkt diese Grenze auf 45.000 Euro. Die aktuell einzigen in Serie hergestellten Brennstoffzellen-Pkw sind der im ersten Halbjahr 103-mal zugelassene Hyundai Nexo (Nettolistenpreis: 62.604 Euro) und der Toyota Mirai II (Nettolistenpreis: 53.697 Euro), 127 Zulassungen von Januar bis Juni 2022 in Deutschland. In Kleinserie will BMW noch 2022 den i Hydrogen NEXT in den Markt einführen. Ein Preis ist noch nicht bekannt. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2022 wurden in Deutschland 135.838 Elektroautos (BEV) neu zugelassen.

Die neuen Förderregeln

  • Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für BEV und FCEV
    mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
    Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.
  • Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
    Eine Ausweitung auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit noch geprüft.
  • Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für BEV und FCEV
    mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
    Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
    Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Weiterführende Links:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Umweltbonus
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Änderungen beim Umweltbonus
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – FAQ-Liste zum Umweltbonus

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(1) Kommentar

  1. Andreas Treichel18.09.2022 | 13:57 Uhr

    Bitte dann auch das unsägliche E-Kennzeichen für PHEVs abschaffen. Es ist eine Farce, einen fetten SUV mit teilweise 4 Auspuffrohren und einem E-Kennzeichen vor einem fahren zu sehen, der das Ladekabel noch nie gebraucht hat. Andreas

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